Das Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken hat mit Beschluss vom 23.11.2020 zum Aktenzeichen 3 W 58/20 entschieden, dass Betreute, die eine Erbschaft im Rahmen eines sog. „Behindertentestaments“ gemacht haben, nicht für Gerichtsgebühren für ihr Betreuungsverfahren heranzuziehen sind. Aus der Pressemitteilung des Pfälz. OLG vom 01.02.2021 ergibt sich: Nach einer Vorschrift im GNotKG (Nr. 11101 des Kostenverzeichnisses […]