Das Bundesverfassungsgericht hat am 16.12.2021 zum Aktenzeichen 1 BvR 1541/20 entschieden, dass der Gesetzgeber Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. Aus der Pressemitteilung des BVerfG […]