Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28.03.2023 zum Aktenzeichen 2 C 6.21 entschieden, dass ein Beamter Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben kann, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren – insbesondere durch Vorgesetzte – zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der […]