Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 15.11.2023 zum Aktenzeichen 3 A 2043/22 entschieden, dass Lehrkräften für die Sekundarstufe I, die nach altem Ausbildungsrecht studiert haben und in die Besoldungsgruppe A 12 BesO NRW alte Fassung (a.F.) eingestuft waren, steht kein Anspruch auf höhere Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 13 BesO NRW a.F. […]