Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.07.2023 zum Aktenzeichen 2 K 8330/22 entschieden, dass das Polizeipräsidium Düsseldorf es zu Recht abgelehnt hat, einen Kommissaranwärter, der während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und das NS-Unrechtsregime verharmlosende Nachrichten in einer Chatgruppe verbreitet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen und damit die Klage des Polizeibeamten abgewiesen. Aus […]