Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 05.02.2019 zum Aktenzeichen 13 K 579/19 entschieden, dass Rechtsreferendare in Baden-Württemberg keinen Anspruch auf Gewährung höherer Unterhaltsbeihilfe haben. Der Antragsteller ist seit Oktober 2018 Rechtsreferendar in Baden-Württemberg. Der Rechtsreferendar machte geltend, die vom Landesamt für Besoldung und Versorgung an ihn ausbezahlte monatliche Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.252,51 Euro brutto/1.061,25 […]