Das Landgericht Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 25.03.2019 zum Aktenzeichen 2-04 O 307/18entschieden, dass Mieterinnen und Mietern kein Schadensersatz gegen das Land Hessen zusteht, weil die sog. „Mietpreisbremse“ unwirksam ist. Im Februar 2017 hatten die Mieter eine Wohnung in Frankfurt Eschersheim angemietet. Die Nettokaltmiete betrug 11,50 € pro Quadratmeter, während die ortsübliche Vergleichsmiete […]