Das LArbG Berlin-Brandenburg hat am entschieden, dass das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen darf, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg Nr. 14/2019 v. 14.05.2019 ergibt sich: Der Antragsteller trägt auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die […]