Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 5. Juni 2024 zum Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG entschieden, dass eine Lehrerin, die mit Redebeiträgen während mehrerer Demonstrationen und einem Auftritt in den sozialen Medien gegen die einem jeden (aktiven) Beamten obliegende Pflicht, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, […]