Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 19.10.2020 zum Aktenzeichen 3 K 2398/20 entschieden, dass die Polizeihochschule einen angehenden Polizeibeamten wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung entlassen durfte, weil er – wenn auch weitgehend passiv – Mitglied einer WhatsApp-Gruppe war, in der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt wurden. Aus der […]