Das Bundesverwaltungsgericht hat am 05.03.2021 zum Aktenzeichen 5 C 14.19 entschieden, dass nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Aufwendungen für Fahrten auch anlässlich einer ambulanten Operation im Krankenhaus oder in der Arztpraxis einschließlich der Vor- und Nachbehandlung nur dann beihilfefähig sind, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, die bescheinigt, dass die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Aus […]