Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15.04.2021 zum Aktenzeichen 2 C 13.20 entschieden, dass ein Richter, der ein Verfahren aussetzt, um dem EuGH Fragen des Unionsrechts zur Vorabentscheidung vorzulegen, keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Reise zum Besuch der mündlichen Verhandlung des EuGH in diesem Verfahren hat. Aus der Pressemitteilung des BVerwG Nr. 23/2021 vom 15.04.2021 […]