Das Bundessozialgericht hat am 27.04.2021 zum Aktenzeichen B 12 KR 25/19 R und B 12 R 8/20 R entschieden, dass die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern nicht ausgeschlossen ist, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Aus der Pressemitteilung des BSG Nr. 10/2021 vom 28.04.2021 ergibt sich: Vielmehr kommt es auch bei […]