Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 19. Juni 2024 zum Aktenzeichen: 3 A 10264/24.OVG entschieden, dass ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist. Aus der Pressemitteilung des OVG RP Nr. 9//2024 vom 02.07.2024 ergibt sich: Der Beamte, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation des […]