Der Europäische Gerichtshof hat am 15.07.2021 im Verfahren C-795/19 entschieden, dass die estnische Regelung, nach der es absolut unmöglich ist, einen Strafvollzugsbeamten weiterzubeschäftigen, dessen Hörvermögen Mindesthörschwellen nicht erreicht, und die nicht die Prüfung gestattet, ob er in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen, verstößt gegen das Unionsrecht. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 134/2021 […]