Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 21.10.2021 zum Aktenzeichen 2 L 3058/21.TR entschieden, dass ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, der wegen Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt wurde, unzuverlässig im Sinne des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes ist. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 32/2021 vom 27.10.2021 ergibt sich: Der Antragsteller, der als Bezirksschornsteinfeger für einen Kehrbezirk im […]