Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 15.12.2021 zum Aktenzeichen 6 A 739/18 entschieden, dass die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, verfassungswidrig ist. Weil es ein Parlamentsgesetz nicht selbst verwerfen darf, hat das Oberverwaltungsgericht heute dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, […]