Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 22.02.2022 zum Aktenzeichen 5 K 1066/21.KO entschieden, dass ein Beamter Dienstbezüge grundsätzlich zurückzuzahlen hat, wenn er nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt bekommt. Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 8/2022 vom 03.03.2022 ergibt sich: Der Kläger, ein Professor, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität […]