Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 11.03.2022 zum Aktenzeichen 3 A 10615/21.OVG entschieden, dass einer Lehrerin, die sich im Ruhestand gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigt, indem sie das mit ihrer Verfassungstreuepflicht nicht zu vereinbarende Gedankengut der sogenannten Reichsbürgerbewegung verinnerlicht und aktiv nach außen getragen hat, das Ruhegehalt abzuerkennen ist. Aus der Pressemitteilung des OVG RP […]