Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 27. September 2022 zum Aktenzeichen 7 L 2837/22.TR entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 26/2022 vom 30.09.2022 ergibt sich: […]