Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.11.2022 zum Aktenzeichen 2 C 4.21 entschieden, dass wenn ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter wieder dienstfähig und er seine Reaktivierung (erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis) beantragt, der Dienstherr dem Antrag zu entsprechen hat, sofern dem nicht ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. In diesem Rahmen hat […]