Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 29. November 2022 zum Aktenzeichen 2 A 10864/22.OVG entschieden, dass eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, keinen Anspruch darauf hat, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die […]