Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 26. September 2024 zum Aktenzeichen 4 S 23/24 entschieden, dass das Land Brandenburg die Ernennung einer Lehramtsreferendarin wegen arglistiger Täuschung zurücknehmen darf, wenn diese vor ihrer Einstellung bedeutsame Umstände ihres beruflichen Werdegangs, nach denen sie gefragt wurde, verschwiegen hat. Die Beamtin hatte über ihre Vortätigkeiten informiert, jedoch nicht […]