Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 02.09.2024 zum Aktenzeichen 28 K 263/22.WI.D entschieden, dass das ein Rechtspfleger aus dem Dienstverhältnis entlassen werden darf, der zu bearbeitende Akten entsorgte. Ein unter massivem Stress stehender Rechtspfleger, der zudem mit psychischen Problemen zu kämpfen hatte, sah sich im Jahr 2015 in einer ausweglosen Situation. Angesichts der großen […]