Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 18.03.2020 zum Aktenzeichen 5 U 196/18 entschieden, dass im Falle schwerster und dauerhafter Schädigungen, die der Geschädigte in jungen Jahren bewusst erlebt und von denen anzunehmen ist, dass sie ihn lebenslang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigen werden, ein Schmerzensgeld von 800.000 Euro angemessen sein kann. Aus der Pressemitteilung […]