Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 22.12.2020 zum Aktenzeichen 8 U 142/18 entschieden, dass dann, wenn eine 70-jährige Patientin an einer zu spät erkannten Krebserkrankung verstirbt, für die Bemessung des Schmerzensgeldes in besonderem Maße einerseits ihr Leidensweg, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, maßgeblich und andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation, die Rückschlüsse auf […]