Das Sozialgericht Stuttgart hat am 15.02.2021 zum Aktenzeichen S 24 KA 2652/19 entschieden, dass ein Verstoß gegen die Fortbildungspflicht eines Vertragsarztes, der die Kassenärztliche Vereinigung zur Honorarkürzung verpflichtet, auch dann vorliegt, wenn die erforderlichen Fortbildungen zwar innerhalb der Frist absolviert, aber der darüber ausgestellte Fortbildungsnachweis verspätet vorgelegt wird. Aus der Pressemitteilung des SG Stuttgart vom […]