Das Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Urteil vom 5.7.2018 zum Aktenzeichen 1 U 1069/17 entschieden, dass wenn eine Treppe Bestandteil eines öffentlichen Weges, ein Geländer oder ein Handlauf nur angebracht werden muss, wenn Gefahren ausgeräumt werden müssen, die für einen sorgsamen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht […]