Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteilen vom 30.09.2024 zu den Aktenzeichen 6 A 856/23 und 6 A 857/23 entschieden, dass die bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigten Feuerwehrleute eine Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten erhalten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht in zwei als Musterprozesse geführten […]