Arbeitgebervertretung im Kündigungsschutzverfahren
Müssen Arbeitgeber nach einer Kündigung immer eine Abfindung zahlen?
Nein – nicht mit konsequenter anwaltlicher Hilfe!
Hat man als Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht immer die schlechteren Karten?
Nein – nicht mit konsequenter anwaltlicher Hilfe!
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. vertritt Arbeitgeber in Kündigungsschutzverfahren im Arbeitsrecht deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. führt pro Jahr eine Vielzahl an Kündigungsschutzverfahren vor deutschen Arbeitsgerichten und vertritt Arbeitgeber dort konsequent und finanzorientiert.
Bei Kündigungen von Arbeitnehmern begleitet Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. Unternehmen, Behörden, Institute, Betriebe, Kaufleute und Gewerbetreibende von der strategischen Vorgehensweise bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Für einvernehmliche Beendigungen verhandelt und gestaltet Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. Aufhebungsverträge bzw. Abwicklungsverträge im Sinne des Arbeitgebers.
Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hilft Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M., Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld für den Arbeitnehmer zu vermeiden, die oft einer Einigung im Wege stehen und somit dem Arbeitgeber ebenfalls nützen.
Mit seiner Erfahrung im besonderen Kündigungsschutz (Betriebsräte, Schwerbehinderte, Schwangere u. a.) verfügt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. über das entsprechende Know-how.
Arbeitgeber unterliegen in Bezug auf die Arbeitnehmer einer Vielzahl von Pflichten – dabei dürfen Arbeitgeber aber nicht vergessen, dass Ihnen auch weitreichende Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern zu stehen – und diese gilt es auch geltend zu machen!
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. sichert Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht und hilft Ihnen diese konsequent durchzusetzen.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. dient ausschließlich Ihren Arbeitgeberinteresse!