Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient.

Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet. Dagegen gehören zum Aggregat des öffentlichen Sektors öffentliche Unternehmen, Körperschaften des Privatrechts und Anstalten des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen); sie stellen eine Mischform dar und unterliegen – wie auch Vereine – meist dem Kostendeckungsprinzip.

In Deutschland gibt es rund drei Millionen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, etwa zwei Drittel davon sind Einzelunternehmen.

Im alltäglichen Sprachgebrauch sind die Begriffe Unternehmen, Gesellschaft, Firma und Betrieb dem Duden zufolge Synonyme. In den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden; danach kann z. B. ein Betrieb eine systemunabhängige Wirtschaftseinheit zur Fremdbedarfsdeckung sein, während ein Unternehmen einen oder mehrere Betriebe besitzen kann und eine Gesellschaft lediglich eine Rechtsform oder eine Organisationsform ist. Mit Firma wiederum ist fachsprachlich der Name eines Unternehmens gemeint.

In den verschiedenen Rechtsgebieten wird der Begriff Unternehmen unterschiedlich verstanden. Im Arbeitsrecht wird ein Unternehmen als organisatorische Einheit verstanden, mit welcher der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen kann aus einem oder mehreren Betrieben bestehen. Im ersten Fall bezeichnet Unternehmen dann die wirtschaftliche Komponente, während der Betrieb für den arbeitstechnischen Ablauf steht. Im Umsatzsteuerrecht ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die umsatzsteuerliche Unternehmensdefinition ist daher wesentlich weiter gefasst als im Arbeitsrecht.

Typisierung

Unternehmen lassen sich international nach folgenden Kriterien unterscheiden:

Nach Rechtsformen

Unternehmen in Deutschland Anzahl 2004 Anzahl 2013
Einzelunternehmen 2.060.000 2.198.392
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) 452.955 518.427
Offene Handelsgesellschaften (OHG, GmbH & Co. OHG) und
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
259.275 220.572
Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co. KG) 116.630 152.349
Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) 7.190 7.907
Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts 6.025 6.339
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 5.470 5.573
Sonstige Rechtsformen 45.490 63.104
Insgesamt 2.953.035 3.172.663

Die Rechtsform eines Unternehmens umfasst alle gesetzlichen Regelungen, durch die es zur rechtlich fassbaren Einheit wird. Rechtsformen lassen sich anhand einiger zentraler Merkmale unterscheiden. Dazu zählt unter anderem das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital bei Unternehmensgründung, die Haftungsregelung oder auch die steuerliche Behandlung. Die Rechtsform bestimmt auch, ob ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob ihre Teilhaber als natürliche Personen handeln. Wechselt ein Unternehmen die Rechtsform, spricht man von einer Umwandlung. Dabei sind beispielsweise Auflagen der Kreditgeber, Änderungen der Zahl der Gesellschafter, Änderungen der Steuergesetze oder Änderungen der Unternehmensgröße (durch Wachstum oder Schrumpfung) bedeutende Einflussfaktoren.

Man unterscheidet grundsätzlich privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen, die alle gesetzlich festgelegt sind (einige privatrechtliche Mischformen ausgenommen).

Privatrechtliche Rechtsformen

  • Einzelunternehmen
  • Genossenschaften
  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt))
  • Personengesellschaften (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Stille Gesellschaft)
  • Mischformen (Kommanditgesellschaft auf Aktien, AG & Co. KG, GmbH & Co. KG)
  • Körperschaften des Privatrechts (Vereine)
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Öffentlich-rechtliche Rechtsformen

  • Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit (Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Sondervermögen)
  • Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (Körperschaft des öffentlichen Rechts, Anstalt, Stiftung)