Strafrecht für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beschuldigte einer Straftat!
Im Zusammenhang mit Kündigungen und Arbeitsverhältnissen stehen oft auch Straftaten.
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. übernimmt die Strafverteidigung im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und Kündigungen beim Vorwurf folgender Straftaten:
- Diebstahl
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Untreue
- Beleidigung
- Nötigung
- Erpressung
- übler Nachrede
- Verleumdung
- Sachbeschädigung
- Fahrerflucht
- unterlassene Hilfeleistung
- Falschaussage
- falsche Versicherung an Eides statt
- Meineid
- Strafvereitelung
- Schuldnerbegünstigung
- Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenes Wortes (heimlich abhören)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (heimlich fotografieren oder filmen)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Ausspähen von Daten
- Abfangen von Daten
- Datenhehlerei
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Datenschutzverstöße des Bundesdatenschutzgesetzes oder der Landesdatenschutzgesetze
- Umweltstrafrecht
- Strafrecht nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG)
Bei allen diesen Taten auch die Besonderheiten des Jugendstrafrechts.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. als Strafverteidiger wird regelmäßig zu Beginn des Mandats eine Gebührenvereinbarung geschlossen.