Strafrecht für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beschuldigte einer Straftat!
Im Zusammenhang mit Kündigungen und Arbeitsverhältnissen stehen oft auch Straftaten.
Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. übernimmt die Strafverteidigung im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und Kündigungen beim Vorwurf folgender Straftaten:
- Diebstahl
- Betrug
- Urkundenfälschung
- Untreue
- Beleidigung
- Nötigung
- Erpressung
- übler Nachrede
- Verleumdung
- Sachbeschädigung
- Fahrerflucht
- unterlassene Hilfeleistung
- Falschaussage
- falsche Versicherung an Eides statt
- Meineid
- Strafvereitelung
- Schuldnerbegünstigung
- Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenes Wortes (heimlich abhören)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen (heimlich fotografieren oder filmen)
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Ausspähen von Daten
- Abfangen von Daten
- Datenhehlerei
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Körperverletzung
- fahrlässige Tötung
- Datenschutzverstöße des Bundesdatenschutzgesetzes oder der Landesdatenschutzgesetze
- Umweltstrafrecht
- Strafrecht nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG)
Bei allen diesen Taten auch die Besonderheiten des Jugendstrafrechts.
Für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Usebach LL.M. als Strafverteidiger wird regelmäßig zu Beginn des Mandats eine Gebührenvereinbarung geschlossen.