Kündigungswunsch durch den Arbeitnehmer – so gelingt die Kündigung durch den Arbeitgeber

Unter welchen Umständen haben Arbeitgeber einen Anreiz, einen Arbeitnehmer zu entlassen?

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist spezialisiert auf Strategien für Arbeitnehmer, die in ein neues Beschäftigungsverhältnis oder die Selbstständigkeit wollen.

Das Ergebnis soll ein Abschied mit Abfindung sein.

Die Absicht dabei ist, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf diese Weise eine Abfindung zahlt, obwohl der Arbeitgeber (noch) nicht die Absicht hat, dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zu kündigen.

Wie sich jeder Arbeitnehmer vorstellen kann, sind die Ausgangsbedingungen für diese Strategien unterschiedlich.

In einigen Fällen kann es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich sein, einen Arbeitgeber dazu zu bringen, einem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.

Aber es gibt auch einige Anzeichen, die dazu bestimmt sind, eine Strategie zu entwickeln, die zum Erfolg führt.

In den folgenden Situationen gibt es eine reale Chance auf die Entwicklung einer passenden Strategie:

Konfliktsituation

Gibt es offensichtliche Konflikte am Arbeitsplatz?

Hat der Arbeitnehmer häufig Streit mit der Geschäftsführung oder den Vorgesetzten?

Oder haben Sie einen Streit mit einem Arbeitskollegen?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Konflikte genutzt werden können, um eine Strategie zu entwickeln, um den Arbeitgeber dazu zu bringen, einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zuzustimmen.

In solchen Fällen können Arbeitnehmer oft gute Abfindungsergebnisse erzielen.

Arbeitnehmer mit mangelnder Motivation

Die Gründe für Unzufriedenheit können vielfältig sein.

Eine unfaire Behandlung von Arbeitnehmern oder die Wahrnehmung, dass Arbeitnehmer benachteiligt oder gar diskriminiert werden, können zu Unzufriedenheiten führen.

Wurde das Engagement und der überdurchschnittliche Einsatz des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht anerkannt oder als selbstverständlich angesehen oder wird am Ende gar nicht wahrgenommen?

Werden andere Arbeitnehmer bei Beförderungen, Lohnerhöhungen, besseren Arbeitsbedingungen etc. bevorzugt?

Wenn Arbeitnehmer ständig unaufgefordert Überstunden leisten, sollten sie sich selbst die Frage stellen, ob der Arbeitgeber dies überhaupt registriert und honoriert?

Haben vielleicht die Interessen des Arbeitgebers immer Vorrang vor dem Urlaubsantrag des Arbeitnehmers?

Wenn es endlich in den Urlaub geht, ist eine kontinuierliche Erreichbarkeit für den Arbeitgeber selbstverständlich und wird erwartet?

Dies sind die Gründe, die Arbeitnehmer regelmäßig unzufrieden machen und sie so den Wunsch entwickeln, selbst zu kündigen.

Viele Arbeitnehmer empfinden es dabei als ungerecht, dass der Arbeitgeber keine Abfindung zahlt.

Warnungen & Abmahnungen

Wurden Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber bereits gewarnt oder sogar abgemahnt?

Viele Arbeitgeber ermahnen Arbeitnehmer zu Änderungen in Bezug auf das Verhalten, die Arbeitsleistungen etc.

Noch mehr Arbeitgeber drücken ihre Unzufriedenheit aus und warnen vor einer Kündigung, sprechen diese dann aber nicht aus.

Die meisten Arbeitgeber fangen irgendwann an – oft grundlos – Abmahnungen auszusprechen.

Damit verfolgt der Arbeitgeber das Ziel den Arbeitnehmer so lange zu nerven, bis er selbst kündigt.

Mit einer Abmahnung beabsichtigt der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers vorzubereiten.

Der außergerichtliche oder gerichtliche Angriff einer Abmahnung ist eine gute Möglichkeit, die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber zu vereinbaren.

Ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht oder zu Unrecht abgemahnt hat, ist zweitrangig.

Entscheidend ist, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Konflikt besteht, den der Arbeitnehmer durch die richtige Kündigungsstrategie lösen kann.

Leitende Angestellte oder Führungspersonen

Eine Beendigungsstrategie mit Abfindungszahlung ist für leitende Angestellte oder Führungspersonen oft leichter.

Denn diese Arbeitnehmer haben Einfluss und können Einfluss nehmen.

Arbeitgeber verlassen sich darauf, dass die diese Arbeitnehmer besondere Leistungen erbringen, Verantwortung tragen und Vertrauen genießen.

Aus dieser Position lassen sich gute Strategien entwickeln, die dazu führen, dass die Unternehmensleitung einem leitenden Angestellten oder einer Führungsperson zur Beendigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung anbietet oder eine Kündigung ausspricht, die im Rahmen der Kündigungsschutzklage zu einer Abfindung führt – nur weiterbeschäftige möchte der Arbeitgeber nicht.

Erkrankung

Manche Arbeitnehmer macht die Arbeit „krank“. 

Und zwar körperlich, als auch psychisch.

Das Ergebnis ist, dass die Arbeitnehmer häufig krank werden und irgendwann langzeiterkrankt sind.

Oft entstehen psychische Erkrankungen mit Unruhe, Schlafstörung, Aggression.

Diese stehen oft im direkten Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis.

Das Ganze endet oft in einem „Burnout“ – dann geht gar nichts mehr.

Geistige und/oder körperliche Erschöpfung oder psychische Erkrankungen durch Mobbing sind inzwischen anerkannte „Berufskrankheiten“.

Strategien mit erkrankten Arbeitnehmern sind besonders auf den Einzelfall abzustimmen, weil den Arbeitnehmern oft die körperliche und psychische Kraft zum Kämpfen“ fehlt.

Aber auch in diesen Fällen lässt sich eine Einzelfallstrategie entwickeln, die den Arbeitgeber zu einer Kündigung veranlasst.

Sabbat / Mutterschutz / Beschäftigungsverbot / Elternzeit / Pflegezeit

Es gibt verschiedene Arten, bei denen der Arbeitnehmer längere Zeit nicht für den Arbeitgeber tätig war.

Langfristige Abwesenheiten führen oft dazu, dass Arbeitgeber gar nicht mehr erwarten, dass Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Oft ist bereits eine Nachfolge gefunden oder eine Vertretung gut eingearbeitet.

Eine Rückkehr von den lange abwesenden Arbeitnehmerin ist aus diesem Grund durch den Arbeitgeber nicht vorgesehen.

Der Arbeitsplatz ist von anderen Personen besetzt oder existiert in manchen Fällen gar nicht mehr.

Solche Konstellationen führen mit der richtigen Strategie sehr oft zu einer Trennung – sei es durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung – in beiden Fällen mit Abfindung.

Beschäftigungsverhältnis ohne Störungen

Es gibt Beschäftigungsverhältnisse in denen es keine Reibungen, keine Störungen und keine Unruhe gibt.

Dennoch ist beim Arbeitnehmer der Wunsch nach beruflicher oder örtlicher Veränderung entstanden, so dass das bisherige Beschäftigungsverhältnis aufgegeben werden muss.

Oft gibt es auch einfach ein besseres Beschäftigungsangebot eines anderen Arbeitgebers.

Wenn der Arbeitnehmer schon viele Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt ist und es nie Probleme gab, gibt es doch die Möglichkeit wirksame Anreizanreize für Arbeitgeber zur Kündigung und damit zur Zahlung einer Abfindung zu schaffen.

Arbeitnehmer müssen nämlich Probleme, die es bisher nicht gab, schaffen.

In bisher unproblematischen Beschäftigungsverhältnissen ist eine Strategie sind besonders schwierig – aber machbar.

Hier sind ein großes Fachwissen und viel Erfahrung erforderlich.

Rechtsanwälte, die Arbeitnehmer unterstützen, müssen wissen, welche Maßnahmen unter welchen Umständen am besten geeignet sind, um den Arbeitnehmer einer Kündigung und damit einer Abfindung durch den Arbeitgeber näher zu bringen.

Es ist wichtig, konsequent, aber unauffällig vorzugehen, damit der Arbeitgeber nicht gleich den Verdacht hegt, dass der Arbeitnehmer lediglich Schritte unternimmt, um eine Abfindung zu fordern.

Der Arbeitnehmer darf sich vom Arbeitgeber nicht durchschauen lassen.

Auch gilt es zu vermeiden, dem Arbeitgeber einen Kündigungsgrund zu geben, der arbeitsgerichtlich Bestand haben könnte.

Unternimmt der Arbeitnehmer nicht genug zur Umsetzung der Strategie, läuft er Gefahr, dass die Strategie nicht aufgeht und der Arbeitgeber die Kündigung nicht ausspricht.

Der Arbeitgeber wird den Arbeitnehmer bei der gescheiterten Strategie nicht entlassen.

Geht der Arbeitnehmer mit seiner Maßnahme zu weit, riskiert er eine verhaltensbedingte Kündigung, die vor Arbeitsgerichten als rechtmäßig eingestuft werden kann.

Schließlich müssen Arbeitnehmer wissen, wann und wie sie mit Verhandlungen über Kündigungs- und Abfindungszahlungen beginnen und wie sie dies so machen, dass letztendlich das beste Ergebnis erzielt wird.

Genau das macht Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. für Arbeitnehmer Tag für Tag.

Welche Strategie ist richtig?

Es ist wichtig, eine Strategie zu entwickeln, bei der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter allen Umständen kündigen möchte, dies aber ohne Kündigungsgrund.

Das ist die Strategie von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M..

Es gibt viele Möglichkeiten, die zu dem starken Wunsch eines Arbeitgebers führen können, den Arbeitnehmer nicht mehr weiter beschäftigen zu wollen.

Teilweise sind Arbeitgeber sogar bereit, fast alles zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. hat im Laufe der Jahre persönliche Strategien entwickelt.

Entscheidend ist, wie die Strategie umgesetzt wird.

Welche Maßnahmen soll der Arbeitnehmer wann und in welcher Reihenfolge ausführen?

Wichtig ist es hier, Fehler auf Seiten des Arbeitnehmers zu vermeiden, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben den Preis der Abfindung zu drücken oder gar Fehler, die so schwerwiegend sind, dass die gesamte Strategie scheitern könnte.

Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer auch eine Abfindung erhalten kann, wenn er sein Arbeitsverhältnis beenden möchte.

Die Erfahrung von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. ist, dass der Wunsch des Arbeitnehmers nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die Motivation des Arbeitgebers die Beendigung mit Zahlung einer Abfindung vorzunehmen, öfters gelingt, als scheitert.

Arbeitnehmer erkennen, dass die Strategie in vielen Fällen darauf abzielt, einen bereits bestehenden Konflikt zu eskalieren oder eine Konfrontation zu schaffen, wenn keiner besteht.

Wenn Arbeitnehmer also bereits einen gewisse Wut auf ihren Arbeitgeber haben und sich an den Gedanken gewöhnen können, diese gezielt und strategisch gegen den Arbeitgeber einzusetzen, haben die Arbeitnehmer die größten Chancen auf eine Abfindung.

Die Bereitschaft der Arbeitnehmer zur Konfrontation mit dem Arbeitgeber ist nicht bei jeder Strategie erforderlich, aber in den meisten Fällen hilfreich.