Kündigung bei Schwerbehinderung
Den Arbeitgeber, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen will, treffen spezielle Pflichten.
Damit eine Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht unwirksam ist, muss der Arbeitgeber frühzeitig den Betriebsrat, die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt beteiligen.
Als rechtlich schwerbehindert gilt derjenige, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat, oder derjenige, der einen geringeren Grad der Behinderung als 50 hat und einem schwerbehinderten Menschen von der Agentur für Arbeit gleichgestellt wurde.
Hinweis: Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber rechtswidrig, der Arbeitnehmer erhebt aber nicht innerhalb der Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung die Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, dann wird die rechtswidrige Kündigung dennoch wirksam.