Berufsausbildung
Als Berufsausbildung (auch berufliche Bildung) wird die Ausbildung bezeichnet, die den Berufstätigen in die Lage versetzt, seinen Beruf auszuüben.
Zu unterscheiden sind dabei die betriebliche Ausbildung, die schulische Ausbildung (Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollege), die Ausbildung im dualen System (Lehre in Verbindung mit der Berufsschule und überbetrieblichen Lehrgängen) und das Studium.
Nicht zu verwechseln mit beruflicher Weiterbildung, die berufsbegleitend an (Berufs-)Akademien angeboten wird. Ziel ist hier die Anpassung des Wissens und der Fertigkeiten an geänderte Anforderungen. Die Abgrenzung zum (meist im allgemeinbildenden Bereich verwendeten) Begriff der Fortbildung ist unscharf.
Ziel der Berufsausbildung
Berufsausbildung ist die Vermittlung theoretischen Wissens und praktischer Fertigkeiten, die zur beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Die praktische Ausbildung wird durch eine theoretische Wissensvermittlung in einer Berufsschule und/oder außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ergänzt (Duale Ausbildung). Die Ausbildung als Berufsbildung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- Durchführung in einem geordneten Ausbildungsgang
- Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung
- Vermittlung der für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse
- Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung
Internationale Anerkennung
Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wird ein in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR erreichter Berufsabschluss anerkannt, soweit er dort zur Ausübung eines bestimmten Berufs berechtigt und die dort absolvierte Ausbildung nicht wesentlich anders verläuft als in dem Staat, in dem die Berufstätigkeit – als Arbeitnehmer oder als Selbständiger – ausgeübt werden soll. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die von den Mitgliedsstaaten bis Oktober 2007 in nationales Recht umzusetzen war.
Gesetzliche Regelungen der Berufsausbildung
Das Berufsbildungsgesetz bildet die grundlegende Regelung der Berufsausbildung in Deutschland. Einige Berufe, insbesondere Berufe im medizinischen Bereich (Gesundheitsfachberufe), sind in speziellen Gesetzen geregelt (beispielsweise Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz, Physiotherapeutengesetz, Notfallsanitätergesetz).
Gestaltung der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung wird überwiegend im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt, wobei die rechtlich jeweils voneinander unabhängigen Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen zusammenarbeiten müssen, um die optimale berufliche Qualifizierung der Lehrlinge (Auszubildenden) zu gewährleisten.
Eine überbetriebliche Ausbildung als Teil des betrieblichen Ausbildungsabschnittes ergänzt oftmals die jeweilige Berufsausbildung.
Aufgaben der zuständigen Stelle
Die nach den Berufsbildungsgesetzen zuständigen Stellen (u. a. Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Sie entscheiden über Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B. Meisterprüfungen).
- Sie überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und die berufliche Umschulung.
- Sie beraten Ausbildende und Auszubildende und bestellen Ausbildungsberater.
- Sie führen das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (z. B. Lehrlingsrolle).
- Sie stellen die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildern fest.
- Sie errichten Prüfungsausschüsse und erlassen Prüfungsordnungen.
- Sie führen Zwischen-, Abschluss- und Meisterprüfungen durch.