Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 23.11.2020 zum Aktenzeichen 3 L 1070/20.KO entschieden, dass die Anordnung der Stadt Koblenz gegenüber dem Verein Lützel Baskets 1956 e.V. (auch genannt EPG Baskets Koblenz), den Trainings- und Wettkampfbetrieb einzustellen und die Nutzung der Sportstätten der Stadt Koblenz zu diesem Zweck zu unterlassen, rechtswidrig ist.
Aus der Pressemitteilung des VG Koblenz Nr. 48/2020 vom 24.11.2020 ergibt sich:
Das VG Koblenz hat einem entsprechenden Antrag des Basketballvereins stattgegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts dürfen nach den Bestimmungen der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Sportanlagen zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports weiterhin genutzt werden. Entgegen der Auffassung der Stadt Koblenz sei auch die Mannschaft der EPG Baskets Koblenz dem Profisport zuzuordnen, da sie in der sog. „BARMER 2. Basketball-Bundesliga“ spiele. Darüber hinaus sei für die Abgrenzung zwischen Profi- bzw. Spitzensport auf der einen Seite und Amateur- bzw. Freizeitsport andererseits von wesentlicher Bedeutung, ob die Athleten mit ihren sportbedingten Einnahmen ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten. Dies sei bei Spielern der Mannschaft der Fall.
Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Beschwerde zum OVG Koblenz zu.