Die Gesundheitsversorgung soll mit einer Modernisierung und Weiterentwicklung von Berufen in der medizinischen Technologie soll gestärkt werden.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1282 vom 23.11.2020 ergibt sich:
Die Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin werden dazu reformiert. Das sieht ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/24447 – PDF, 1,9 MB) der Bundesregierung vor.
Die Berufsbezeichnung Medizinisch Technische Assistenz (MTA) wird ersetzt durch die Bezeichnung medizinischer Technologe/in. Die Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang erhalten bleiben. Das Ausbildungsziel soll jedoch modernisiert, spezifiziert, konkretisiert und neu strukturiert werden. Die praktische Ausbildung wird erweitert.
Künftig soll eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden.
Die Novelle sieht auch eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes vor, um Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Vorlage zufolge soll Notfallsanitätern in besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen die Ausübung von Heilkunde gestattet werden.
Das MTA-Reformgesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Reform soll voraussichtlich 2023 in Kraft treten.