Maskenpflicht in Wuppertaler Fußgängerzonen rechtmäßig

20. November 2020 -

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 18.11.2020 zum Aktenzeichen 29 L 2277/20 entschieden, dass die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal vom 04.11.2020, mit der diese eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Fußgängerzonen der Stadtteile Barmen und Elberfeld sowie auf der Straße „Wall“ in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr anordnet, rechtmäßig ist.

Aus der Pressemitteilung des VG Düsseldorf Nr. 48/2020 vom 20.11.2020 ergibt sich:

Das Verwaltungsgericht hat damit den gegen die Stadt Wuppertal gerichteten Antrag einer Wuppertaler Bürgerin im Eilverfahren abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der angeordneten Maskenpflicht auf Grund des beschränkten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichs sowie des derzeitigen Infektionsgeschehens im Wuppertaler Stadtgebiet um eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige Schutzmaßnahme. Die angeordnete Maskenpflicht sei unter Berücksichtigung des der Stadt Wuppertal zustehenden Einschätzungsspielraums geeignet, dazu beizutragen, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus im Bereich der Fußgängerzonen in Wuppertal zumindest zu reduzieren und hierdurch die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung einzudämmen. Sie beschränke sich auch auf das erforderliche Maß. In Fußgängerzonen sei typischerweise mit einem Zusammentreffen einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten. Fußgängerzonen stellten regelmäßig hoch frequentierte Bereiche dar. Für diese sei charakteristisch, dass die Passanten in der Regel verschiedene Orte erreichen wollten und sich „kreuz und quer“ in unterschiedliche Richtungen bewegten. Dadurch könne es jederzeit zu Begegnungsverkehr ohne Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände kommen. Zugleich sei der von der Stadt Wuppertal festgelegte zeitliche Geltungsbereich der Maskenpflicht nachvollziehbar.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem OVG NRW erhoben werden.