Das Arbeitsgericht Wesel hat mit Urteil vom 19.11.2020 zum Aktenzeichen 2 Ca 137/20, die Kündigungsschutzklage einer in Bezug auf die ordentlichen Kündigung einer Vorstandsbereichsleitern abgewiesen, die sich gegen die verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Bürgermeisters wandte.
Die Vorstandsbereichsleiterin einer Kommune wendet sich mit ihrer Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen der beklagten Kommune.
Der Klägerin wird vorgeworfen, ehrverletzende Äußerungen über den Bürgermeister der beklagten Kommune in einer öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichtes abgegeben zu haben.
In dem Kammertermin vom 08.10.2020 wurden Zeugen gehört. Die Beweisaufnahme hat zur Überzeugung der Kammer ergeben, dass die verhaltensbedingten Vorwürfe gegenüber der Klägerin zu Recht erhoben worden sind.
Die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes hat am 19.11.2020 ein Urteil mit dem Inhalt verkündet, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin aufgrund fristgemäßer verhaltensbedingter Kündigung mit dem 31.12.2020 sein Ende finden wird.