Der Bundesgerichtshof hat am 17.11.2020 zum Aktenzeichen 3 ARs 14/20 entschieden, dass der inhaftierte Ex-Wirecard-Chef Markus Braun am 19.11.2020 persönlich vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin erscheinen muss.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 140/2020 vom 17.11.2020 ergibt sich:
Der 3. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages lud den Antragsteller als Zeugen zu einer Vernehmung am 19.11.2020 in Berlin. Der Antragsteller, der sich in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Süddeutschland befindet, hat sich mit verschiedenen Anträgen gegen seine Ladung und seine zwangsweise Vorführung gewandt. Er hat die Ansicht vertreten, dass seine Vernehmung in Berlin wegen der Gesundheitsrisiken im Hinblick auf das Corona-Virus unverhältnismäßig und eine Videovernehmung ein milderes, gleich geeignetes Mittel sei.
Der BGH hat die Anträge des Zeugen gegen seine Ladung und Vorführung zurückgewiesen.
Nach Auffassung des BGH sind die beanstandeten Maßnahmen rechtmäßig und insbesondere mit Blick auf die vorgesehenen Schutzmaßnahmen nicht unverhältnismäßig.