Neue Regeln für Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck beschlossen

13. November 2020 -

Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, sollen künftig besser kontrolliert werden.

Aus EU-Aktuell vom 10.11.2020 ergibt sich:

Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten sich am 09.11.2020 das Europäische Parlament und der Rat. „Wir können jetzt bessere Kontrollen im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durchführen. Diese Technologien können weitreichende Auswirkungen haben und eine Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit darstellen“, so der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Cybertechnologien wiederum können zu Menschenrechtsverletzungen führen. Wir werden nun mit soliden Ausfuhrkontrollen den Missbrauch von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eindämmen, und die Exporteure müssen nunmehr Sorgfaltspflichten nachkommen.“

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis betonte weiter: „Die Kommission wird für eine wirksame Durchführung der neuen Verordnung jetzt eng mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten. Wir werden auch intensiv mit der Industrie kooperieren, die an vorderster Front im Kampf gegen Verbreiter und andere Akteure mit böswilligen Absichten steht.“

Die Einigung vom 09.11.2020 muss nun von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt werden. Anschließend müssen Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung noch formal annehmen.

Die Kommission begrüßte die Einigung auf den von ihr vorgelegten Vorschlag für eine Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU über sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweckerzielt haben. Durch die vereinbarten Änderungen wird das EU-Instrumentarium für die Ausfuhrkontrollen verbessert und gestärkt. Dies ermöglicht eine wirksame Reaktion auf die sich verändernden Sicherheitsrisiken und neu aufkommende Technologien. Dank der neuen Verordnung kann die EU nun ihre Interessen und Werte wirksam schützen und insbesondere ohne vorherige Einigung auf multilateraler Ebene Schritte dagegen unternehmen, dass es zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Handel mit Cyber-Überwachungstechnologien kommt. Die EU wird dadurch auch besser in der Lage sein, den Handel mit sensiblen neuen und gerade aufkommenden Technologien zu kontrollieren.

Diese neue Verordnung stellt die Koordinierung der Kontrollen eines breiteren Spektrums neu aufkommender Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf eine neue Grundlage. Dadurch wird die wirksame Durchsetzung der Kontrollen in der gesamten EU unterstützt. Ferner wurde durch die Einführung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Anforderungen für Ausführer die Rolle des privaten Sektors bei der Eindämmung der Risiken, die der Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die internationale Sicherheit birgt, anerkannt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Berichten über die erteilten Lizenzen sorgt ebenfalls für mehr Transparenz.

Schließlich bietet die neue Verordnung eine solide Grundlage für die EU, um sich gemeinsam mit Drittländern für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen einzusetzen und die internationale Sicherheit durch kohärentere Konzepte für Ausfuhrkontrollen auf globaler Ebene zu verbessern.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Legislativvorschlag zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU für sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2016 erlassen. Diese Güter haben viele zivile Zwecke, können aber auch in den Bereichen Verteidigung, Nachrichtendienste und Strafverfolgung eingesetzt werden (Kernmaterial und besondere Werkstoffe, Telekommunikation, Elektronik und Computer, Luft- und Raumfahrt, Schiffsausrüstung usw.).

In die neue Verordnung wurden zahlreiche Vorschläge der Kommission für eine umfassende Verbesserung des Systems aufgenommen. Sie wird das bestehende Ausfuhrkontrollsystem der EU durch folgende Maßnahmen wirksamer machen:
• Einführung einer neuen Dimension der „menschlichen Sicherheit“, damit die EU auf die Herausforderungen reagieren kann, die mit den neuen Technologien mit doppeltem Verwendungszweck – insbesondere den Cyber-Überwachungstechnologien – einhergehen, die ein Risiko für die nationale und internationale Sicherheit darstellen; dies schließt auch den Schutz der Menschenrechte ein;
• Aktualisierung von Schlüsselbegriffen und Definitionen (etwa der Definition des Begriffs „Ausführer“, unter den jetzt auch natürliche Personen und Forscher fallen, die an der Weitergabe von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck beteiligt sind);
• Vereinfachung und Harmonisierung der Genehmigungsverfahren sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Kommission, die Liste der Güter oder Bestimmungsorte, die besonderen Kontrollformen unterliegen, durch ein „vereinfachtes“ Verfahren, d. h. delegierte Rechtsakte, zu ändern, wodurch das Ausfuhrkontrollsystem flexibler gestaltet wird und sich besser weiterentwickeln und an die Gegebenheiten anpassen kann;
• Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Genehmigungsbehörden und der Kommission im Interesse von transparenteren Genehmigungsentscheidungen;
• Koordinierung und Unterstützung einer soliden Durchsetzung von Kontrollen, darunter fällt auch die Verbesserung eines sicheren elektronischen Informationsaustauschs zwischen Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden;
• Entwicklung eines Kapazitätsaufbau- und Schulungsprogramms der EU für die Genehmigungs- und Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten;
• gezielte Information der Industrie und Transparenz gegenüber den Interessenträgern zum Aufbau strukturierter Beziehungen zum privaten Sektor im Wege spezifischer Konsultationen der Interessenträger durch die zuständige Arbeitsgruppe der Kommission oder Experten der Mitgliedstaaten;
• Einrichtung eines Dialogs mit Drittländern und Bemühungen um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene.