Europäische Gesundheitsunion: Vorsorge und Bewältigung von Pandemien soll gestärkt werden

11. November 2020 -

Die EU-Kommission will eine europäische Gesundheitsunion schaffen, um die Covid-19-Pandemie und auch künftige Gesundheitskrisen in der EU besser bewältigen zu können.

Aus EU-Aktuell vom 11.11.2020 ergibt sich:

Die ersten Vorschläge dazu hat sie am 11.11.2020 vorgelegt.

Die in den letzten Monaten zutage getretenen Defizite erfordern eine kohärentere und enger koordinierte Vorgehensweise bei der Vorsorge gegen Bedrohungen durch Pandemien und ihrer Bewältigung in der EU. Die Vorschläge geben der EU und den Mitgliedstaaten bessere Instrumente für ein rasches, entschlossenes und koordiniertes gemeinsames Handeln an die Hand.

Ein stärkerer EU-Rahmen für die Gesundheitssicherheit

Um ein tragfähigeres Mandat für die Koordinierung durch die EU-Kommission und die EU-Agenturen zu schaffen, schlägt die EU-Kommission am 11.11.2020 eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren vor. Mit dem neuen Rahmen wird Folgendes bezweckt:

  • Bessere Vorsorge: Ein EU-Vorsorgeplan für Gesundheitskrisen und Pandemien sowie einschlägige Empfehlungen werden zwecks Annahme von Plänen auf nationaler Ebene ausgearbeitet und von umfassenden und transparenten Rahmen für Berichterstattung und Audits flankiert. Die Erstellung nationaler Pläne wird vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und anderen EU-Agenturen unterstützt. Diese Pläne werden von der EU-Kommission und den EU-Agenturen Audits und Stresstests unterzogen.
  • Stärkere Überwachung: Auf EU-Ebene wird ein gestärktes, integriertes Überwachungssystem geschaffen, in dem künstliche Intelligenz und andere fortschrittliche Technologien zum Einsatz kommen.
  • Bessere Datenübermittlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Berichterstattung über Indikatoren der Gesundheitssysteme zu erweitern (z.B. freie Krankenhausbetten, spezielle Behandlungs- und Intensivpflegekapazitäten, Anzahl der medizinischen Fachkräfte usw.).
  • Die Ausrufung eines EU-Notstands würde eine engere Koordinierung auslösen und die Entwicklung,
  • Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten gestatten.

Stärkere und einsatzfähigere EU-Agenturen

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Europäische Arzneimittel-Agentur stehen seit dem Ausbruch der Pandemie an vorderster Front bei den Anstrengungen der EU zur Bekämpfung von Covid-19.

Die Pandemie hat jedoch gezeigt, dass beide Agenturen gestärkt und mit robusteren Mandaten ausgestattet werden müssen, um die Menschen in der EU besser zu schützen und grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen.

Das Mandat des ECDC wird gestärkt, damit es die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen unterstützen kann:

  • epidemiologische Überwachung durch integrierte Echtzeit-Überwachungssysteme,
  • Vorsorge- und Reaktionsplanung, Meldewesen und Audits,
  • Abgabe unverbindlicher Empfehlungen und Optionen für das Risikomanagement,
  • Fähigkeit zur Mobilisierung und Entsendung der EU-Gesundheits-Taskforce zur Unterstützung der lokalen Reaktion in den Mitgliedstaaten,
  • Aufbau eines Netzwerks von EU-Referenzlaboratorien und eines Netzwerks für Substanzen menschlichen Ursprungs.

Das Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird gestärkt, damit sie eine unionsweit koordinierte Reaktion auf Gesundheitskrisen herbeiführen kann, durch:

  • Überwachung und Verringerung des Risikos von Versorgungsengpässen bei kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten,
  • wissenschaftliche Beratung zu Arzneimitteln, die möglicherweise das Potenzial haben, die Krankheiten, die diese Krisen auslösen, zu behandeln, zu verhüten oder zu diagnostizieren,
  • Koordinierung von Studien zur Überwachung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen,
  • Koordinierung klinischer Prüfungen.

Die EU-Kommission umreißt am 11.11.2020 auch die Kernelemente der künftigen neuen EU-Behörde für die Vorsorge und Reaktion in gesundheitlichen Notlagen, die noch vor Ende 2021 vorgeschlagen werden soll. Eine solche Struktur wäre ein wichtiger neuer Faktor für die Unterstützung einer besseren Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf EU-Ebene.