Lebenslange Freiheitsstrafe in Marburger Frühchen-Prozess

11. November 2020 -

Der Bundesgerichtshof hat am 04.11.2020 im sogenannten „Frühchen-Prozess“ die Revision einer ehemaligen Kinderkrankenschwester gegen das Urteil des LG Marburg, mit dem sie wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, verworfen.

Aus der Pressemitteilung des LG Marburg vom 11.11.2020 ergibt sich:

Sie habe mehreren Neugeborenen nach Überzeugung des Landgerichts auf der Frühchenstation der Marburger Uniklinik zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 nicht ärztlich verordnete und medizinisch auch nicht notwendige Beruhigungs- und Narkosemittel gegeben.

Das LG Marburg hatte die Angeklagte nach umfangreicher Beweisaufnahme durch Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen und mehrerer Sachverständiger wegen versuchten Mordes in vier Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung sowie in einem Fall in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung, sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt.

Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.