Urheberrechtsreform verbraucherfreundlich gestalten

07. November 2020 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL) veröffentlicht.

Aus dem Newsletter des vzbv vom 06.11.2020 ergibt sich:

Anlass ist der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur nationalen Umsetzung der Richtlinie im deutschen Urheberrechtsgesetz, die bis Juni 2021 erfolgen muss.

Positiv hervorzuheben sei die Bereitschaft des BMJV, wesentliche Kritikpunkte an der DSM-RL anzugehen und hierfür die Gestaltungsspielräume des Art. 17 DSM-RL aktiv zu nutzen. Richtig sei, dabei auch neuartige Wege zu gehen, wie bei der Etablierung eines Rechtsregimes sui generis. So könnten Uploadfilter zumindest begrenzt und Alltagshandlungen im Netz rechtssicher ermöglicht werden.

Klar sei aber, dass Uploadfilter auch mit dem vorliegenden Vorschlag nicht verhindert werden. Insofern bricht die Regierung ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen, dass es keine Uploadfilter geben wird. Deswegen ist und bleibt es – nach wie vor – entscheidend, dass die Nutzerrechte bestmöglich geschützt werden. Nutzerrechte seien eben nicht ein notwendiges Übel, das man jetzt „irgendwie“ beachten müsse. Vielmehr sei nur durch eine umfassende Beachtung der Nutzerrechte eine unionsgrundrechtskonforme Umsetzung der DSM-RL überhaupt erst möglich.