Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, mit einem sogenannten Beschäftigungssicherungsgesetz Corona-bedingte Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Aus der Pressemitteilung des Bundesrates vom 06.11.2020 ergibt sich:
Dies ergibt sich aus seiner Stellungnahme vom 06.11.2020 zum Regierungsentwurf.
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 bzw. 77% (für die Leistungssätze 3 bzw. 4) ab dem vierten Monat und auf 80 bzw.87% ab dem siebten Monat für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis März 2021 entstanden ist, soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden durch das geplante Gesetz insoweit verlängert, als Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, anrechnungsfrei bleibt.
Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für berufliche Weiterbildung in Zeiten des Arbeitsausfalls wird nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50% der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss. So soll ein noch stärkerer Anreiz zu Weiterbildung geschaffen werden.
Die im März 2020 eingeführten Sonderregelungen laufen eigentlich Ende 2020 aus, sollen nun aber verlängert werden, weil die Entwicklung in Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten angesichts der Covid-19-Pandemie unsicher sind.
Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 28.10.2020 stattgefunden. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal abschließend in den Bundesrat.