Höhere Rechtsanwaltsgebühren: Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf bei Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

07. November 2020 -

Der Bundesrat hat sich am 06.11.2020 mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung diverser Gebühren und Kosten im Justizbereich befasst.

Aus der Pressemitteilung des Bundesrates vom 06.11.2020 ergibt sich:

Steigen sollen nach den Regierungsplänen unter anderem die Vergütungen für Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, Entschädigungen für Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen sowie die Gerichtsgebühren. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

In seiner Stellungnahme zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf auf, der vor allem auf Anregungen aus der Praxis beruht. Die Änderungswünsche beziehen sich unter anderem auf die Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren, die Honorare für Sachverständige sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die Aufwandspauschale für Zeuginnen und Zeugen und die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe.

Der Bundesrat weist auf die nicht unerheblichen strukturellen Kostenfolgen für die Länderhaushalte hin, die aus den geplanten Gebührenanhebungen für die verschiedenen Bereiche resultieren. Er fordert die Bundesregierung auf, die erwartbaren Mehrbelastungen der Länder von rund 175 Millionen Euro pro Jahr vollständig zu kompensieren.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und reicht beide Dokumente dann dem Bundestag nach – dieser hat bereits am 29.10.2020 mit seinen Beratungen in 1. Lesung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung im Bundestag in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann nocheinmal abschließend mit dem Gesetz.