Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 04.11.2020 den Weg frei gemacht für die Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2021.
Aus hib – heute im bundestag Nr. 1189 ergibt sich:
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion stimmte der Ausschuss für den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/22750 – PDF, 2,3 MB) der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen in geänderter Fassung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Regelsatz für eine alleinstehende Person auf 446 Euro pro Monat anzuheben. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 Euro. Kinder bis fünf Jahre sollen ab Januar 283 Euro erhalten, Kinder von sechs bis 13 Jahre erhalten 309 Euro und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz auf 373 Euro. Angehoben werden die monatlichen Leistungen aber nicht nur in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern u.a. auch in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.
Abgelehnt wurden verschiedene Anträge der Opposition zum Thema: Ein Antrag (BT-Drs. 19/23128 – PDF, 254 KB) der AfD-Fraktion zum Taschengeld für in Heimen lebende Menschen; ein Antrag (BT-Drs. 19/23113 – PDF, 272 KB) der Linken und ein Antrag (BT-Drs. 19/23124 – PDF, 304 KB) von Bündnis 90/Die Grünen, in denen die Fraktionen jeweils eine andere Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung fordern.