Der Bundesgerichtshof hat am 14.10.2020 zum Aktenzeichen 2 StR 270/20 ein Urteil des LG Gera bestätigt, dass einen Afghanen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte, der eine Rentnerin erstickt, ihren Leichnam in einen Koffer gezwängt und diesen im Keller des Wohnhauses versteckt hatte.
Aus der Pressemitteilung des BGH Nr. 133/2020 vom 02.11.2020 ergibt sich:
Das LG Gera hatte den Angeklagten wegen Mordes und wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts wirkte der aus Afghanistan stammende und zur Tatzeit mindestens 21 Jahre alte Angeklagte am 10.01.2019 auf seine 87-jährige Nachbarin in deren Wohnung in Jena Winzerla mit massiver stumpfer Gewalt ein und führte dadurch vorsätzlich ihren Erstickungstod herbei. Er handelte aus Habgier und in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen. Unter Verwendung der persönlichen Daten des Tatopfers versuchte er, ein Mobiltelefon zu bestellen und mittels eines gefälschten Bankformulars, die Überweisung von 7.000 Euro an sich zu veranlassen. Den Leichnam verbrachte er – verstaut in einem Reisekoffer – in einen Kellerverschlag des Wohnanwesens.
Der BGH hat die auf die Sachrüge und Verfahrensbeanstandungen gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.
Das Urteil des LG Gera ist damit rechtskräftig.