Das Oberlandesgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 28.10.2020 zum Aktenzeichen 11 U 149/19 das Land Niedersachsen im Fall des im Göttinger Transplantationsskandal freigesprochenen Mediziners zur Zahlung von Entschädigungsleistungen in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro verurteilt.
Aus der Pressemitteilung des OLG Braunschweig vom 28.10.2020 ergibt sich:
In dem Verfahren ging es um die Klage eines Arztes gegen das Land Niedersachsen auf Entschädigung. Der Arzt hatte im sog. Göttinger Transplantationsprozess ca. 11 Monate in Untersuchungshaft verbracht, bevor der Haftbefehl gegen Zahlung einer Kaution i.H.v. 500.000 Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Am Ende war der Arzt freigesprochen und die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung festgestellt worden.
Das LG Braunschweig hatte das Land Niedersachsen nach einer Beweisaufnahme zur Leistung von 1.167.899,19 Euro verurteilt.
Das OLG Braunschweig hat das Urteil des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Arzt einen Anspruch i.H.v. 80.000 Euro wegen des Zinsschadens für ein Darlehen, das er benötigt habe, um die Kaution für die Außervollzugsetzung des Untersuchungshaftbefehls zu erbringen. Er könne vom Land Niedersachsen darüber hinaus auch entgangenen Gewinn verlangen, weil er wegen der Untersuchungshaft eine Stelle in einem Krankenhaus in Jordanien mit einem monatlichen Gehalt von 50.000 USD nicht habe antreten können. Dieser Posten machte mit ca. 1,1 Mio. Euro den größten Teil der Klage aus.
Die Beweisaufnahme habe das Oberlandesgericht nicht wiederholen müssen, weil es grundsätzlich an die Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts gebunden sei, wenn keine Fehler in der Beweisaufnahme oder -würdigung vorlägen. Dies sei hier der Fall.
Der Arzt müsse sich lediglich ersparte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung während der Untersuchungshaft i.Hv. 3.400 Euro anrechnen lassen.
Das OLG Braunschweig hat die Revision nicht zugelassen.