Aussetzung des Normenkontrollverfahrens zum „Mietendeckel“

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat am 21.10.2020 zum Aktenzeichen VerfGH 87/20 das Verfahren der Normenkontrolle von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – „Mietendeckel“) ausgesetzt.

Aus der Pressemitteilung des VerfGH Berlin Nr. 7/2020 vom 22.10.2020 ergibt sich:

Es soll der Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zu den Aktenzeichen 1 BvR 515/20, 1 BvR 623/20 und des Normenkontrollverfahrens zum Aktenzeichen 2 BvF 1/20 beim BVerfG abgewartet werden. Mit diesen Verfahren gehen Vermieter bzw. Bundestagsabgeordnete ebenfalls gegen den „Mietendeckel“ vor.

Das BVerfG hat auf die Anfrage des Verfassungsgerichtshofes mitgeteilt, dass es – vorbehaltlich eventueller durch die Covid-19-Pandemie eintretender Verzögerungen – beabsichtigt, im ersten Halbjahr des Jahres 2021 in diesen Verfahren zu entscheiden.