Schließung der Grundschule in Siersleben vorläufig gestoppt

19. Oktober 2020 -

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg hat mit Beschluss vom 15.10.2020 zum Aktenzeichen 3 M 175/20 die Aufhebung des Grundschulstandortes Siersleben bis zum Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2020/2021 gestoppt.

Aus der Pressemitteilung des OVG SA Nr. 17/2020 vom 19.10.2020 ergibt sich:

Nach Ablauf des ersten Halbjahres des Schuljahres 2020/2021 könne die Schulschließung nach derzeitiger Erkenntnis dagegen vollzogen werden, so das Oberverwaltungsgericht.

Durch einen Beschluss des VG Halle wurde auf Eilantrag von Eltern eine Schließung des Grundschulstandorts Siersleben bis auf weiteres ausgeschlossen.

Das OVG Magdeburg hat damit auf Beschwerde der Gemeinde Gerbstedt einen Beschluss des VG Halle teilweise geändert.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist nach gegenwärtigen Sachstand eine eindeutige Aussage zum voraussichtlichen Erfolg oder Misserfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in der Allgemeinverfügung der Gemeinde Gerbstedt getroffenen Regelung über die Aufhebung des Schulstandortes Siersleben nicht möglich. Die Erfolgsaussichten seien offen. Im Hinblick darauf sei eine Interessenabwägung geboten, bei der die öffentlichen Interessen an der Aufhebung des Schulstandortes gegen die Interessen der Eltern und Schüler an der (Weiter-)Beschulung in der Grundschule in Siersleben abzuwägen seien. Im Hinblick auf den bereits laufenden Schulbetrieb und auch angesichts des Alters der zu beschulenden Kinder sei es angezeigt, das begonnene Schulhalbjahr an der Grundschule Siersleben fortzusetzen. Nach Ablauf des 1. Halbjahres des Schuljahres 2020/2021 sei hingegen von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses der Gemeinde Gerbstedt am Vollzug der angefochtenen Entscheidung auszugehen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.