Abgasskandal: VW haftet auch für von Audi hergestellte Motoren im VW Touareg

16. Oktober 2020 -

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat am 16.10.2020 zum Aktenzeichen 11 U 2/20 entschieden, dass VW beim Motor des VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W auch dann auf Schadensersatz haftet, wenn in dem betroffenen Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut ist.

Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg Nr. 28/2020 vom 16.10.2020 ergibt sich:

In dem konkreten Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei. In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar.

Das OLG Oldenburg hat das klageabweisende Urteil des Landgerichts teilweise aufgehoben.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts haftet VW auf Schadensersatz. Es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stelle eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 sei zwar nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189, aber doch so ähnlich programmiert, dass sie rechtlich genauso zu behandeln sei.

VW hafte selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt habe, denn VW habe in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum BGH zugelassen.